Der günstigste Weg zu Ihrem Traumrad. Seit dem 23.11.2012 kann die 1%-Regelung, die bisher Dienstwagen vorbehalten war, auch auf Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes angewendet werden. Je nach Gehaltsumwandlungsmodell, persönlicher Steuerklasse und Kaufpreis des Rades sind Einsparungen zwischen 30 und 70 % realisierbar.
Egal ob Sie Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Selbstständig sind: gerne machen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Arbeitnehmerleasing:

Vorteile Unternehmer:

  • Verbesserung der Gesundheit der Arbeitnehmer
  • Steuereinsparungen durch Betriebsausgabenabzug
  • Lohnnebenkosten sparen bei Gehaltsumwandlung
  • Motivierung der Mitarbeiter
  • Positive Publicity durch nachhaltigem Umweltschutz
  • Verbesserung der CO2-Bilanz

Vorteile Arbeitnehmer:

  • Hochwertiges Dienstrad
  • Zuschuss durch Arbeitgeber möglich
  • Leasingrate mit Gehalt verknüpfbar
  • 1% Regelung wie beim Dienstwagen
  • Steuervorteil - viel günstiger als Kauf
  • Eigenes Wunschrad (keine Markenbindung)
  • Private Nutzung
Leasing für Selbstständige:
  • Monatliche Nettoleasingrate kann als Betriebsausgabe in Abzug gebracht werden
  • Leasing ermöglicht die Anschaffung hochwertiger Fahrräder und E-Bikes ohne Investitionen/Anzahlung
  • Die Liquidität wird geschont
  • Finanzierung außerhalb der Bilanz
  • Planbare fixe Betriebsausgaben
  • Innovationen sind schneller verfügbar (z.B. Pedelecs)
  • Hersteller- und Modellunabhängikeit
  • Über die 1 %-Regelung für Fahrräder und E-Bikes ist auch die private Nutzung steuersparend über die Firma möglich