NRW-Förderrichtlinie Emissionsarme Mobilität

Unternehmen, Kommunen

Seit dem 1. Oktober 2018 fördert das Land NRW die Anschaffung von Elektro-Lastenfahrrädern.

Voraussetzungen:

ist eine Nutzlast von mindestens 70 kg ohne Fahrer

ein verlängerter Radstand oder eine feste Transportvorrichtung


Fördermittel

Unternehmen:
30 %, max. 2.100 Euro
Kommunen:
60 %, max. 4.200 Euro
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der Richtlinie "Emissionsarme Mobilität".



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