NRW-Förderrichtlinie Emissionsarme Mobilität
Unternehmen, Kommunen
Seit dem 1. Oktober 2018 fördert das Land NRW die Anschaffung von Elektro-Lastenfahrrädern.
Voraussetzungen:
ist eine Nutzlast von mindestens 70 kg ohne Fahrer
ein verlängerter Radstand oder eine feste Transportvorrichtung
Fördermittel
Unternehmen: | 30 %, max. 2.100 Euro |
Kommunen: | 60 %, max. 4.200 Euro |
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der Richtlinie "Emissionsarme Mobilität".
Hier geht's zum Förderantrag und weiteren Informationen.
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