NRW-Förderrichtlinie Emissionsarme Mobilität
Unternehmen, KommunenDas Land NRW fördert die Anschaffung von Lastenfahrrädern.
Voraussetzungen:
- eine Nutzlast von mindestens 70 kg ohne Fahrer*in
- ein verlängerter Radstand oder eine feste Transportvorrichtung
| Fördermittel E-Lastenrad | |
| Unternehmen | 20 %, max. 1.000 Euro |
| Kommunen | 40 %, max. 2.000 Euro |
| Förderung Lastenrad ohne Motor | |
| Festbetrag | 500 Euro |
Hier findest du alle Infos zur Förderung und die Links zu den Förderanträgen.