Nachhaltige Mobilität geht einfach und günstig!
- Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind.
- mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
- ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg aufweisen.
Sie müssen serienmäßig hergestellt und fabrikneu sein.
Die Nenndauerleistung der elektrischen Antriebsunterstützung darf höchstens 250 Watt aufweisen, muss fortschreitend verringert und beim Erreichen von 25 km/h (oder früher) sowie beim Aussetzen des Tretens in die Pedale unterbrochen werden. Nicht förderfähig sind S-Lastenpedelecs, die mit Tretunterstützung bis zu 45 km/h erreichen, sowie E-Bikes mit einem rein elektrischen Antrieb, welcher ohne Tretunterstützung auf über 6 km/h beschleunigt.
Ebenfalls nicht förderfähig sind E-Lastenfahrräder und -anhänger, die
- für den Personentransport konzipiert sind (z. B. Rikschas),
- für private Einsatzzwecke (z. B. Einkäufe, Arbeitswege) angeschafft werden,
- als Verkaufsstand bzw. für Verkaufsaufbauten (z. B. Getränkeverkauf) oder als dauerhafter Werbe- bzw. Informationsstand genutzt werden,
- geleast oder durch Mietkauf angeschafft werden
- für Sharingzwecke angeschafft werden
- gebraucht erworben werden oder mit überwiegend gebrauchten Bauteilen ausgestattet sind,
- mit einem Elektromotor nachgerüstet werden
- nicht fabrikneu sind."
Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts können die Förderung beantragen.
Weitere Informationen auf der Website der BAFA.
Carla Cargo Schwerlastanhänger mit Elektro-Unterstützung